Verleihbedingungen
Die aktuellen Verleihbedingungen können Sie auch in Ihrer Bibliothek einsehen.
Auf Ihrem Nutzerbeleg befinden sind die Rückgabetermine für alle entliehenen Medien.
Benutzungs- und Gebührensatzung der städtischen Bibliothek der
Stadt Strehla
In der Fassung der 3. Änderung vom 17.10.2013
§ 1 Allgemeines
1. Die städtische Bibliothek ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Strehla.
2. Jedermann ist im Rahmen dieser Satzung berechtigt, die Bibliothek auf
öffentlich-rechtlicher Grundlage zu benutzen.
3. Für die Benutzung der Bibliothek wird eine jährliche Bibliotheksgebühr von
5,00 € für Erwachsene und 2,00 € für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre
sowie Schüler gegen Vorlage des Schülerausweises bis 18 Jahre erhoben.
Für die jährliche Gebühr gilt das Kalenderjahr. Für Einzelbesucher der Bib-
liothek besteht die Möglichkeit der Entrichtung einer monatlichen Gebühr
für Erwachsene von 1,00 € und Kinder/Jugendliche/Schüler von 0,50 €.
Mit Ausnahme von Büchern/Hörbüchern und Zeitschriften, ist die Ausleihe von
CD´s, DVD´s, CD-Rom., MC´s, Spielen und Videokassetten sowie die Benutzung
des Internetes (folgend Medien genannt) sowie die Inanspruchnahme besonderer
Leistungen gebührenpflichtig und werden ebenso wie Säumnisgebühren und
Auslagenersätze nach dem in der Anlage 1 ausgewiesenen Gebührenverzeichnis
als Bestandteil dieser Satzung erhoben.
§ 2 Öffnungszeiten
Die Bibliothek hat festgelegte Öffnungszeiten. Sie werden durch Aushang bekanntge-
macht.
§ 3 Anmeldung
1. Für die Benutzung der Bibliothek ist eine Anmeldung und die Ausstellung eines
Benutzerausweises erforderlich.
2. Der Benutzer meldet sich unter Vorlage seines Personalausweises oder eines gleich-
gestellten Ausweisdokumentes an. Dazu ist die Angabe des Namens, der Anschrift
und des Geburtsdatums auf dem Anmeldeformular notwendig. Der Benutzer er-
kennt mit seiner Unterschrift die Benutzungs- und Gebührensatzung an.
3. Minderjährige Benutzer bedürfen für die Anmeldung der schriftlichen Einwilligung
des Erziehungsberechtigten und dessen Unterschrift auf dem Anmeldeformular.
Für die Anmeldung legen sie die schriftliche Einwilligung ihres Erziehungsberechtigten
vor bzw. dessen Unterschrift auf dem Anmeldeformular. Der Erziehungsberechtigte
verpflichtet sich gleichzeitig zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung
anfallender Gebühren.
4. Der bei der Anmeldung ausgestellte Benutzerausweis ist kostenlos und nicht übertrag-
bar. Auf Antrag des Benutzers kann die Gültigkeit des Benutzerausweises jährlich ver-
längert werden. Die Benutzer sind verpflichtet, Veränderungen ihres Namens oder ihrer
Anschrift sowie den Verlust des Benutzerausweises der Bibliothek unverzüglich mitzu-
teilen. Nach der Verlustmeldung kann durch die Bibliothek ein Ersatz-Benutzerausweis
ausgestellt werden. Er ist kostenpflichtig gemäß Gebührenverzeichnis Anlage 1.
§ 4 Formen der Benutzung
1. Die Benutzung von Medien kann in der Bibliothek oder durch Ausleihe außer Haus er-
folgen.
2. Die Bibliothek untersützt ihre Benutzer bei der Bibliotheksbenutzung durch Beratung,
Auskunft und Information.
3. Die Benutzer können sich mit Hilfe von Katalogen, Literaturverzeichnissen, Bibliographien
und anderen Informationsmitteln informieren. Sie können alle öffentlich zugänglichen
Studien- und Arbeitsmöglichkeiten, bereitgestellte Hilfsmittel und Benutzungsdienste in
Anspruch nehmen. Sie sind berechtigt, selbständig Medien aus den zur Freihandbenutzung
aufgestellten Beständen zu entnehmen.
4. Für die Benutzung des Internetarbeitsplatzes in der Bibliothek gelten allgemeine Inter-
netregeln, die durch Aushang in der Einrichtung bekannt gegeben werden. Sie sind als
Anlage 2 Bestandteil dieser Satzung.
§ 5 Zusätzliche Leistungen der Bibliothek
1. Für ausgeliehene Medien kann die Bibliothek auf Wunsch des Benutzers Vorbestellungen
gegen Entrichtung einer Gebühr für die Benachrichtigung gemäß Gebührenverzeichnis ent-
gegennehmen.
2. Medien, die in der Stadtbibliothek Strehla nicht vorhanden sind, können im Auftrag des
Benutzers durch Vermittlung der Bibliothek bei einer auswärtigen Bibliothek bestellt
werden. Für deren Nutzung gelten die Bestimmungen der Fernleihe und die Rahmenbe-
dingungen des regionalen Leihverkehrs der am Sachsen-OPAC (Gesamtkatalog Sächsicher
Bibliotheken Online) beteiligten Bibliotheken ebenso wie die Anweisungen der entleihen-
den Biblibotheken. Der Auftrag ist kostenpflichtig gemäß Gebührenverzeichnis Anlage 1.
3. Benutzer können sich des aufgestellten Kopiergerätes entsprechend den festgelegten
Bedingungen bedienen, wenn sie die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts
beachten. Sie haften für jede Verletzung des Urheberrechts. Die Herstellung der
Kopien ist kostenpflichtig gemäß Gebührenverzeichnis Anlage 1.
§ 6 Ausleihe außer Haus
1. Bei der Ausleihe von Medien (ausgenommen Video´s und DVD´s) außer Haus beträgt die
Ausleihfrist grundsätzlich 4 Wochen. Video´s und DVD´s werden nur für eine Dauer von
3 Tagen ausgeliehen.
2. Liegt für Entleihungen keine Vorbestellung vor, kann die Bibliothek auf Antrag des Be-
nutzers die Ausleihfrist gegen Ende ihres Ablaufes verlängern. Die Bibliothek kann bei
Antrag auf Verlängerung der Ausleihfrist die Vorlage der ausgeliehenen Medien ver-
langen.
3. Bei Überschreitung der Ausleihfrist sind Säumnisgebühren gemäß Gebührenverzeichnis
Anlage 1 zu zahlen, auch wenn der Benutzer keine schriftliche Mahnung erhalten hat.
Die Bibliothek schickt eine schriftliche Mahnung, wenn die Ausleihfrist um 1 Woche
überzogen ist. Bleibt die Mahnung erfolglos, wird der Benutzer durch Einschreiben mit
Rückschein gemahnt.
Bei Minderjährigen wird diese Mahnung an die Erziehungsberechtigten gerichtet. Die für
die Mahnung entstandenen Post- oder Fernsprechgebühren sind ebenfalls vom Benutzer
zu erstatten.
4. Die Bibliothek kann die Entscheidung über die Ausleihe weiterer Medien von der
Rückgabe angemahnter Medien sowie von der Erfüllung bestehender Zahlungsver-
pflichtungen abhängig machen.
§ 7 Pflichten der Benutzer
1. Die Benutzer sind verpflichtet, Medien und Einrichtungsgegenstände der Bibliothek sorg-
fältig und pfleglich zu behandeln und vor Beschädigung und Verlust zu schützen. Bei der
Ausleihe außer Haus haben die Benutzer den Zustand und die Vollständigkeit der Medien,
die sie entleihen wollen, zu überprüfen und sichtbare Mängel sofort, andere Mängel unver-
züglich nach ihrer Feststellung der Bibliothek anzuzeigen.
2. In den Bibliotheksräumen haben die Benutzer aufeinander Rücksicht zu nehmen, die erfor-
derliche Ruhe zu bewahren und andere Verhaltensweisen, die die ungestörte Benutzung
beeinträchtigen oder die Medien gefährden, zu unterlassen.
§ 8 Ordnung in der Bibliothek
1. Tiere dürfen nicht in die Bibliothek mitgebracht werden. Die für die Bibliothek geltende
Hausordnung ist Bestandteil der Benutzungs- und Gebührensatzung. Das Rauchen ist in
der Bibliothek untersagt.
2. Zur Gewährleistung einer ungestörten und dem Ziel der Bibliotheksbenutzung dienenden
Ordnung hat die Bibliothek das Recht, Benutzer aus der Bibliothek zu weisen und bei
wiederholten Verstößen gegen die Verhaltenspflichten von der Benutzung der Bibliothek
ganz oder für eine gewisse Dauer auszuschließen und den Benutzerausweis einzuziehen.
Mit dem Benutzungsverhältnis entstandene Verpflichtungen bleiben unberührt.
§ 9 Haftung der Benutzer
1. Für den Verlust oder die Beschädigung von Bibliotheksgut während der Benutzung hat
der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter vollen Ersatz zu leisten. Er haftet auch in
jedem Fall für die unzulässige Weitergabe an Dritte.
2. Der Verlust und die Beschädigung entliehener Medien sind der Bibliothek unverzüglich
anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.
3. Für Schäden, die durch Mißbrauch des Benutzerausweises entstehen, haftet der eingetra-
gene Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter.
§ 10 Schadenersatz
1. Die Art und die Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Bibliothek nach pflichtgemäßen Er-
messen.
2. Die Bibliothek kann bei Verlust oder Beschädigung von entliehenen Medien den Benutzer
zur Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzexemplares verpflichten oder stattdessen die
Kosten der Wiederbeschaffung des Originals, einer Kopie durch Nachdruck oder Kosten
in Höhe des festgestellten Wertes in Rechnung stellen. Wird als verloren gemeldetes Bi-
bliotheksgut nachträglich zurückgegeben, so hat der Benutzer Anspruch auf Übergabe des
Ersatzexemplares oder der inzwischen angefertigten Kopie.
3. Bei Beschädigung oder Verlust von Video´s, CD´s, MC´s, DVD´s, CD-Rom oder
Schallplatten ist grundsätzlich der Wiederbeschaffungspreis zu erstatten. Bei nur gering-
fügigen Beschädigungen kann eine geringere Ersatzleistung festgesetzt werden.
§ 11 Maßnahmen gegen säumige Benutzer
1. Die Einziehung der ausgeliehenen Medien, der Säumnisgebühren sowie von Ersatz-
leistungen, zu deren Rückgabe bzw. Begleichung vergeblich aufgefordert wurde, kann
durch das Verwaltungsvollstreckungsverfahren erfolgen.
2. Wer Bibliotheksgut nicht zurückgibt und auch auf Mahnungen nicht reagiert, gibt zur Ver-
mutung Anlaß, er wolle es sich rechtswidrig zueignen.
§ 12 Inkrafttreten
1. Diese Benutzungs- und Gebührensatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekannt-
machung in Kraft.
2. Die Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Strehla vom 04.02.91 tritt damit außer Kraft.
|
Änderung |
Beschluss Stadtrat |
Ausfertigung |
Bekanntma- chung vom |
In Kraft ge- treten am |
Benutzungs- und Gebühren- satzung der städtischen Bilbiothek |
|
14.03.1996 |
15.03.1996 |
01.04.1996 Nr. 69 Strehlaer Tageblatt |
02.04.1996 |
1. Änderungs- satzung
2. Änderungs- satzung |
§ 1 Abs. 3 § 4 Abs. 4 Anlage 1 Anlage 2 § 5 Abs. 2 Anlage 1 Abs.8 |
15.11.2001
02.09.2010 |
16.11.2001
03.09.2010 |
01.12.2001 Nr. 139 Strehlaer Tageblatt 01.10.2010 Nr. 248 Str. Tageblatt |
01.01.2002
02.10.2010 |
3. Änderungs- satzung |
§ 1 Abs.3,4.Satz, § 3 Abs. 3, ,§ 6 Abs.1,§ 8, § 10, Anlage 1 Anlage 2 |
17.10.2013 |
06.02.2014 |
03.03.2014-03-13 Nr. 288 Strehlaer Tageblatt |
04.03.2014 |
Anlage 1 zur Benutzungs- und Gebührensatzung der Bibliothek – Gebührenverzeichnis
1. Säumnisgebühren je Medieneinheit bei Überschreitung der Ausleihfrist (ausgen.Video-
kassetten, Spiele, CD´s und MC´s, DVD+s und CD-Rom):
Woche Erwachsene Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre
sowie Schüler gegen Vorlage des Schülerausw. bis 18 J.
80 %
1. 0,50 € 0,40 €
2. 1,50 € 1,20 €
3. 3,00 € 2,40 €
4. 4,00 € 3,20 €
5. 6,00 € 4,80 €
pro weitere Woche erhöht sich der Betrag um 2,00 € für Erwachsene, davon 80 % für Kinder
und Jugendliche sowie Schüler bis 18 Jahre gegen Vorlage des Schülerausweises.
Die maximale Höhe der Säumnisgebühren wird je ausgeliehener Medieneinheit begrenzt auf
12 €.
2. Für die Nutzung des Internetes werden folgende Gebühren erhoben:
½ Stunde Online-Dienste 0,50 €
1 Stunde „ „ 1,00 €
3. Die Ausleihgebühr für Videos, CD´s und MC´s, DVD+s und CD-Rom
sowie Spiele beträgt 0,50 €
die Säumnisgebühr pro Tag beträgt 0,50 €
4. Ausstellen eines Ersatzbenutzerausweises
für Erwachsene 4,00 €
für Kinder/Jugendl./Schüler 1,50 €
5. Kostenersatz pauschal
bei kleineren Schäden an Büchern 3,00 €
bei Beschädigung oder Verlust von CD-, DVD, MC, CD-Rom Hörbuch-
hüllen 2,50 €.
6. Gebühr für die Einarbeitung des Ersatzexemplares eines beschädigten oder in
Verlust geratenen Mediums 4,00 €
7. Vorbestellung von ausgeliehenen Büchern und anderen Medien je 0,50 €
8. Bestellgebühr je Fernleihschein 2,50 €
zzgl. Portokosten der Rücksendung und Kosten der entsendenden Bibliothek
Regionaler Leihverkehr Sachsen-OPAC – Auslagenpauschale 2,50 €
9. Kopieren aus Büchern, Zeitschriften und Internet
pro Kopie A 4 0,15 €
A 4 beidseitig 0,20 €
10.Für die Ausrichtung von Kindergeburtstagen für 5 – 10 Kinder bis zu
12 Jahren für einen Zeitraum bis 2 Stunden ohne Verpflegung 25,00 €
( 1 Betreuerin – Beschäftigung der Kinder mit Spielen)
Anlage 2 zur Benutzungs- und Gebührensatzung der Bibliothek – Allgemeine Internet-
Regeln –
I.Voraussetzungen
- Voraussetzung für die Nutzung ist das Vorliegen eines gültigen Bibliotheksausweises.
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren benötigen das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten.
II.Benutzungsbedingungen
- Die Terminvergabe erfolgt anhand von Vorbestellungslisten.
- Die Nutzungsdauer ist auf 1 Stunde pro Sitzung begrenzt.
Die Mitarbeiter der Bibliothek sind berechtigt, bedarfsabhängig Einschränkungen oder Er-
weiterungen der Nutzungszeit vorzunehmen.
- Zu Beginn jeder Online-Sitzung ist der Bibliotheksausweis beim Personal zu hinterlegen
und eine Unterschrift zu leisten, mit der die Internet-Benutzerbedingungen anerkannt wer-
den.
- Der Arbeitsplatz wird durch das Personal der Bibliothek zugewiesen. Ein Wechsel des
Platzes oder des Nutzers ist während der Nutzungsdauer nicht gestattet.
- Selbständigkeit beim Arbeiten muss vorausgesetzt werden. Außer einer kurzen Einweisung
ist keine weitere Betreuung möglich.
- Bei Störungen ist sofort das Personal zu informieren.
- Es ist nicht gestattet,
. Manipulationen an Einstellungen, Soft- und Hardware vorzunehmen oder den Rechner
selbst neu zu starten,
. mitgebrachte Software zu verwenden und Software nach Download zu installieren,
. jugendgefährdende oder rechtswidrige Dienste abzurufen,
. kostenpflichtige Dienste zu nutzen oder Bestellungen auszulösen.
- Beim Ausdrucken oder Herunterladen auf Diskette sind die Bestimmungen des Urheber-
rechts zu beachten.
- Für Benutzer evtl. eingehende E-Mails werden nicht übermittelt. Schäden, die auf Eingriffe
oder Fehlbedienungen des Nutzers zurückzuführen sind, gehen zu dessen Lasten.
- Die Bibliothek haftet nicht für Qualität, Inhalt und Verfügbarkeiten der Online-Dienste
sowie Virenfreiheit der abgerufenen Daten und entstehende Folgeschäden aus deren
Nutzung. Sie übernimmt keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit der Leitungen und
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