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Do, 28. März 2024

Do, 28. März 2024

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Verleihbedingungen

Die aktuellen Verleihbedingungen können Sie auch in Ihrer Bibliothek einsehen.

Auf Ihrem Nutzerbeleg befinden sind die Rückgabetermine für alle entliehenen Medien.

Benutzungs- und Gebührensatzung der städtischen Bibliothek der

Stadt Strehla

            In der Fassung der 3. Änderung vom 17.10.2013

§ 1 Allgemeines

1. Die städtische Bibliothek ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Strehla.

2. Jedermann ist im Rahmen dieser Satzung berechtigt, die Bibliothek auf

    öffentlich-rechtlicher Grundlage zu benutzen.

3.  Für die Benutzung der Bibliothek wird eine jährliche Bibliotheksgebühr von

     5,00 € für Erwachsene und 2,00 € für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre

     sowie Schüler gegen Vorlage des Schülerausweises bis 18 Jahre erhoben.

     Für die jährliche Gebühr gilt das Kalenderjahr. Für Einzelbesucher der Bib-

     liothek besteht die Möglichkeit der Entrichtung einer monatlichen Gebühr

     für Erwachsene von 1,00 € und Kinder/Jugendliche/Schüler von 0,50 €.

     Mit Ausnahme von Büchern/Hörbüchern und Zeitschriften, ist die Ausleihe von

     CD´s, DVD´s, CD-Rom., MC´s, Spielen und Videokassetten sowie die Benutzung

     des Internetes (folgend Medien genannt) sowie die Inanspruchnahme besonderer

     Leistungen gebührenpflichtig und werden ebenso wie Säumnisgebühren und

     Auslagenersätze nach dem in der Anlage 1 ausgewiesenen Gebührenverzeichnis

     als Bestandteil dieser Satzung erhoben.

§ 2 Öffnungszeiten

Die Bibliothek hat festgelegte Öffnungszeiten. Sie werden durch Aushang bekanntge-

macht.

§ 3 Anmeldung

1. Für die Benutzung der Bibliothek ist eine Anmeldung und die Ausstellung eines

    Benutzerausweises erforderlich.

2. Der Benutzer meldet sich unter Vorlage seines Personalausweises oder eines gleich-

    gestellten Ausweisdokumentes an. Dazu ist die Angabe des Namens, der Anschrift

    und des Geburtsdatums auf dem Anmeldeformular notwendig. Der Benutzer er-

    kennt mit seiner Unterschrift die Benutzungs- und Gebührensatzung an.

3. Minderjährige Benutzer bedürfen für die Anmeldung der schriftlichen Einwilligung

     des Erziehungsberechtigten und dessen Unterschrift auf dem Anmeldeformular.

     Für die Anmeldung legen sie die schriftliche Einwilligung ihres Erziehungsberechtigten

     vor bzw. dessen Unterschrift auf dem Anmeldeformular. Der Erziehungsberechtigte

     verpflichtet sich gleichzeitig zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung

     anfallender Gebühren.

4. Der bei der Anmeldung ausgestellte Benutzerausweis ist kostenlos und nicht übertrag-

    bar. Auf Antrag des Benutzers kann die Gültigkeit des Benutzerausweises jährlich ver-

    längert werden. Die Benutzer sind verpflichtet, Veränderungen ihres Namens oder ihrer

    Anschrift sowie den Verlust des Benutzerausweises der Bibliothek unverzüglich mitzu-

    teilen. Nach der Verlustmeldung kann durch die Bibliothek ein Ersatz-Benutzerausweis

    ausgestellt werden. Er ist kostenpflichtig gemäß Gebührenverzeichnis Anlage 1.

§ 4 Formen der Benutzung

1. Die Benutzung von Medien kann in der Bibliothek oder durch Ausleihe außer Haus er-

    folgen.

2. Die Bibliothek untersützt ihre Benutzer bei der Bibliotheksbenutzung durch Beratung,

    Auskunft und Information.

3. Die Benutzer können sich mit Hilfe von Katalogen, Literaturverzeichnissen, Bibliographien

    und anderen Informationsmitteln informieren. Sie können alle öffentlich zugänglichen

    Studien- und Arbeitsmöglichkeiten, bereitgestellte Hilfsmittel und Benutzungsdienste in

    Anspruch nehmen. Sie sind berechtigt, selbständig Medien aus den zur Freihandbenutzung

    aufgestellten Beständen zu entnehmen.

4. Für die Benutzung des Internetarbeitsplatzes in der Bibliothek gelten allgemeine Inter-

    netregeln, die durch Aushang in der Einrichtung bekannt gegeben werden. Sie sind als

    Anlage 2 Bestandteil dieser Satzung.

§ 5 Zusätzliche Leistungen der Bibliothek

1. Für ausgeliehene Medien kann die Bibliothek auf Wunsch des Benutzers Vorbestellungen

    gegen Entrichtung einer Gebühr für die Benachrichtigung gemäß Gebührenverzeichnis ent-

    gegennehmen.

2. Medien, die in der Stadtbibliothek Strehla nicht vorhanden sind, können im Auftrag des

    Benutzers durch Vermittlung der Bibliothek bei einer auswärtigen Bibliothek bestellt
    werden. Für deren Nutzung gelten die Bestimmungen der Fernleihe und die Rahmenbe-

    dingungen des regionalen Leihverkehrs der am Sachsen-OPAC (Gesamtkatalog Sächsicher
    Bibliotheken Online) beteiligten Bibliotheken ebenso wie die Anweisungen der entleihen-
    den Biblibotheken. Der Auftrag ist kostenpflichtig gemäß Gebührenverzeichnis Anlage 1.

3. Benutzer können sich des aufgestellten Kopiergerätes entsprechend den festgelegten

    Bedingungen bedienen, wenn sie die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts

    beachten. Sie haften für jede Verletzung des Urheberrechts. Die Herstellung der

    Kopien ist kostenpflichtig gemäß Gebührenverzeichnis Anlage 1.

§ 6 Ausleihe außer Haus

1. Bei der Ausleihe von Medien (ausgenommen Video´s und DVD´s) außer Haus beträgt die

    Ausleihfrist grundsätzlich 4 Wochen. Video´s und DVD´s werden nur für eine Dauer von

    3 Tagen ausgeliehen.

2. Liegt für Entleihungen keine Vorbestellung vor, kann die Bibliothek auf Antrag des Be-

    nutzers die Ausleihfrist gegen Ende ihres Ablaufes verlängern. Die Bibliothek kann bei

    Antrag auf Verlängerung der Ausleihfrist die Vorlage der ausgeliehenen Medien ver-

    langen.

3. Bei Überschreitung der Ausleihfrist sind Säumnisgebühren gemäß Gebührenverzeichnis

    Anlage 1 zu zahlen, auch wenn der Benutzer keine schriftliche Mahnung erhalten hat.

    Die Bibliothek schickt eine schriftliche Mahnung, wenn die Ausleihfrist um 1 Woche

    überzogen ist. Bleibt die Mahnung erfolglos, wird der Benutzer durch Einschreiben mit

    Rückschein gemahnt.

    Bei Minderjährigen wird diese Mahnung an die Erziehungsberechtigten gerichtet. Die für

    die Mahnung entstandenen Post- oder Fernsprechgebühren sind ebenfalls vom Benutzer

    zu erstatten.

4. Die Bibliothek kann die Entscheidung über die Ausleihe weiterer Medien von der
    Rückgabe angemahnter Medien sowie von der Erfüllung bestehender Zahlungsver-
    pflichtungen abhängig machen.

§ 7 Pflichten der Benutzer

1. Die Benutzer sind verpflichtet, Medien und  Einrichtungsgegenstände der Bibliothek sorg-

    fältig und pfleglich zu behandeln und vor Beschädigung  und Verlust zu schützen. Bei der

    Ausleihe außer Haus haben die Benutzer den Zustand und die Vollständigkeit der Medien,

    die sie entleihen wollen, zu überprüfen und sichtbare Mängel sofort, andere Mängel unver-

    züglich nach ihrer Feststellung der Bibliothek anzuzeigen.

2. In den Bibliotheksräumen haben die Benutzer aufeinander Rücksicht zu nehmen, die erfor-

    derliche Ruhe zu bewahren und andere Verhaltensweisen, die die ungestörte Benutzung

    beeinträchtigen oder die Medien gefährden, zu unterlassen.

§ 8 Ordnung in der Bibliothek

1.  Tiere dürfen nicht in die Bibliothek mitgebracht werden. Die für die Bibliothek geltende

     Hausordnung ist Bestandteil der Benutzungs- und Gebührensatzung. Das Rauchen ist in

     der Bibliothek untersagt.

2. Zur Gewährleistung einer ungestörten und dem Ziel der Bibliotheksbenutzung dienenden

    Ordnung hat die Bibliothek das Recht, Benutzer aus der Bibliothek zu weisen und bei

    wiederholten Verstößen gegen die Verhaltenspflichten von der Benutzung der Bibliothek

    ganz oder für eine gewisse Dauer auszuschließen und den Benutzerausweis einzuziehen.

    Mit dem Benutzungsverhältnis entstandene Verpflichtungen bleiben unberührt.

§ 9 Haftung der Benutzer

1. Für den Verlust oder die Beschädigung von Bibliotheksgut während der Benutzung hat

    der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter vollen Ersatz zu leisten. Er haftet auch in

    jedem Fall für die unzulässige Weitergabe an Dritte.

2. Der Verlust und die Beschädigung entliehener Medien sind der Bibliothek unverzüglich

    anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.

3. Für Schäden, die durch Mißbrauch des Benutzerausweises entstehen, haftet der eingetra-

    gene Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter.

§ 10 Schadenersatz

1. Die Art und die Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Bibliothek nach pflichtgemäßen Er-

    messen.

2. Die Bibliothek kann bei Verlust oder Beschädigung von entliehenen Medien den Benutzer

    zur Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzexemplares verpflichten oder stattdessen die

    Kosten der Wiederbeschaffung des Originals, einer Kopie durch Nachdruck oder Kosten

    in Höhe des festgestellten Wertes in Rechnung stellen. Wird als verloren gemeldetes Bi-

    bliotheksgut nachträglich zurückgegeben, so hat der Benutzer Anspruch auf Übergabe des

    Ersatzexemplares oder der inzwischen angefertigten Kopie.

3. Bei Beschädigung oder Verlust von Video´s, CD´s, MC´s, DVD´s, CD-Rom oder

    Schallplatten ist grundsätzlich der Wiederbeschaffungspreis zu erstatten. Bei nur gering-
    fügigen Beschädigungen kann eine geringere Ersatzleistung festgesetzt werden.

§ 11 Maßnahmen gegen säumige Benutzer

1. Die Einziehung der ausgeliehenen Medien, der Säumnisgebühren sowie von Ersatz-

    leistungen, zu deren Rückgabe bzw. Begleichung vergeblich aufgefordert wurde, kann

    durch das Verwaltungsvollstreckungsverfahren erfolgen.

2. Wer Bibliotheksgut nicht zurückgibt und auch auf Mahnungen nicht reagiert, gibt zur Ver-

    mutung Anlaß, er wolle es sich rechtswidrig zueignen.

§ 12 Inkrafttreten

1. Diese Benutzungs- und Gebührensatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekannt-

    machung in Kraft.

2. Die Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Strehla vom 04.02.91 tritt damit außer Kraft.

 

Änderung

Beschluss

Stadtrat

Ausfertigung

Bekanntma-

chung vom

In Kraft ge-

treten am

Benutzungs-

und Gebühren- satzung der

städtischen Bilbiothek

 

14.03.1996

15.03.1996

01.04.1996

Nr. 69

Strehlaer

Tageblatt

02.04.1996

1. Änderungs-

satzung

 

 

2. Änderungs-

satzung

§ 1 Abs. 3

§ 4 Abs. 4

Anlage 1

Anlage 2

§ 5 Abs. 2

Anlage 1 Abs.8

15.11.2001

 

 

 

02.09.2010

16.11.2001

 

 

 

03.09.2010

01.12.2001

Nr. 139

Strehlaer

Tageblatt

01.10.2010

Nr. 248 Str.

Tageblatt

01.01.2002

 

 

 

02.10.2010

3. Änderungs-

satzung

§ 1 Abs.3,4.Satz,

§ 3 Abs. 3, ,§ 6 Abs.1,§ 8, § 10, Anlage 1

Anlage 2

17.10.2013

06.02.2014

03.03.2014-03-13 Nr. 288 Strehlaer Tageblatt

04.03.2014

Anlage 1  zur Benutzungs- und Gebührensatzung der Bibliothek – Gebührenverzeichnis

1. Säumnisgebühren je Medieneinheit bei Überschreitung der Ausleihfrist (ausgen.Video-
    kassetten, Spiele, CD´s und MC´s, DVD+s und CD-Rom):

Woche            Erwachsene                Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre

                                                           sowie Schüler gegen Vorlage des Schülerausw. bis 18 J.

                                                           80 %

1.                     0,50 €                         0,40 €

2.                     1,50 €                         1,20 €

3.                     3,00 €                         2,40 €

4.                     4,00 €                         3,20 €

5.                     6,00 €                         4,80 €

pro weitere Woche erhöht sich der Betrag um 2,00 € für Erwachsene, davon 80 % für Kinder
und Jugendliche sowie Schüler bis 18 Jahre gegen Vorlage des Schülerausweises.

Die maximale Höhe der Säumnisgebühren wird je ausgeliehener Medieneinheit begrenzt auf
12 €.

2. Für die Nutzung des Internetes werden folgende Gebühren erhoben:

    ½ Stunde Online-Dienste                                                                                           0,50 €

    1 Stunde      „           „                                                                                                1,00 €

3. Die Ausleihgebühr für Videos, CD´s und MC´s, DVD+s und CD-Rom

    sowie Spiele      beträgt                                                                                              0,50 €
    
    die Säumnisgebühr pro Tag beträgt                                                                           0,50 €

4. Ausstellen eines Ersatzbenutzerausweises

    für Erwachsene                                                                                                          4,00 €

    für Kinder/Jugendl./Schüler                                                                                       1,50 €

5. Kostenersatz pauschal

    bei kleineren Schäden an Büchern                                                                              3,00 €

    bei Beschädigung oder Verlust von CD-, DVD, MC, CD-Rom Hörbuch-

    hüllen                                                                                                                           2,50 €.

6. Gebühr für die Einarbeitung des Ersatzexemplares eines beschädigten oder in

    Verlust geratenen Mediums                                                                                        4,00 €

7. Vorbestellung von ausgeliehenen Büchern und anderen Medien je                            0,50 €

8. Bestellgebühr je Fernleihschein                                                                                    2,50 €
    zzgl. Portokosten der Rücksendung und Kosten der entsendenden Bibliothek

    Regionaler Leihverkehr Sachsen-OPAC – Auslagenpauschale                                   2,50 €

9. Kopieren aus Büchern, Zeitschriften und Internet

    pro Kopie A 4                                                                                                              0,15 €

                     A 4 beidseitig                                                                                              0,20 €

10.Für die Ausrichtung von Kindergeburtstagen für 5 – 10 Kinder bis zu
    12 Jahren für einen Zeitraum bis 2 Stunden ohne Verpflegung                                 25,00 €
    ( 1 Betreuerin – Beschäftigung der Kinder mit Spielen)

Anlage 2 zur Benutzungs- und Gebührensatzung der Bibliothek – Allgemeine Internet-
Regeln –

I.Voraussetzungen

- Voraussetzung für die Nutzung ist das Vorliegen eines gültigen Bibliotheksausweises.
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren benötigen das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten.

II.Benutzungsbedingungen

- Die Terminvergabe erfolgt anhand von Vorbestellungslisten.

- Die Nutzungsdauer ist auf 1 Stunde pro Sitzung begrenzt.

  Die Mitarbeiter der Bibliothek sind berechtigt, bedarfsabhängig Einschränkungen oder Er-

  weiterungen der Nutzungszeit vorzunehmen.

- Zu Beginn jeder Online-Sitzung ist der Bibliotheksausweis beim Personal zu hinterlegen
  und eine Unterschrift zu leisten, mit der die Internet-Benutzerbedingungen anerkannt wer-
  den.

- Der Arbeitsplatz wird durch das Personal der Bibliothek zugewiesen. Ein Wechsel des

  Platzes oder des Nutzers ist während der Nutzungsdauer nicht gestattet.

- Selbständigkeit beim Arbeiten muss vorausgesetzt werden. Außer einer kurzen Einweisung

   ist keine weitere Betreuung möglich.

- Bei Störungen ist sofort das Personal zu informieren.

- Es ist nicht gestattet,

  . Manipulationen an Einstellungen, Soft- und Hardware vorzunehmen oder den Rechner
    selbst neu zu starten,

  . mitgebrachte Software zu verwenden und Software nach Download zu installieren,

  . jugendgefährdende oder rechtswidrige Dienste abzurufen,

  . kostenpflichtige Dienste zu nutzen oder Bestellungen auszulösen.

- Beim Ausdrucken oder Herunterladen auf Diskette sind die Bestimmungen des Urheber-
  rechts zu beachten.

- Für Benutzer evtl. eingehende E-Mails werden nicht übermittelt. Schäden, die auf Eingriffe

  oder Fehlbedienungen des Nutzers zurückzuführen sind, gehen zu dessen Lasten.

- Die Bibliothek haftet nicht für Qualität, Inhalt und Verfügbarkeiten der Online-Dienste
  sowie Virenfreiheit der abgerufenen Daten und entstehende Folgeschäden aus deren

  Nutzung. Sie übernimmt keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit der Leitungen und
  Computer oder für verzögerten Datentransfer.

- Personen, die gegen diese Internet-Regeln sowie das Strafgesetzbuch, das Jugendschutz-

  gesetz, das Datenschutzgesetz oder gegen den moralischen Kontext der Gesellschaft ver-

  stoßen bzw. die Online-Dienste zu kommerziellen Zwecken nutzen, werden von der Be-

  nutzung ausgeschlossen.